Zur Methodik


Die ursächliche Rolle unbewusster Vorstellungsprozesse ist für viele psychische Störungen grundlagenwissenschaftlich gesichert. Zahlreiche Studien seit den 2000er Jahren belegen dies. Psychotherapeutische Arbeit ist dann erfolgreich, wenn diese Prozesse gezielt aufgedeckt und verändert werden.

Die am „International Laboratory for Mental Space Research (ILMSR)“ entwickelten Verfahren setzen genau hier an. Sie ermöglichen tiefgreifende Interventionen auf der imaginativen Ebene. Dennoch gelten sie derzeit nicht als „wissenschaftlich anerkannt“.


Was genau bedeutet das?

Angesichts des erheblichen Wildwuchses im therapeutischen Bereich hat man sich in Deutschland zu Recht dafür entschieden, dass – analog zur Medizin – nur solche Verfahren von den Krankenkassen erstattet werden, deren Wirksamkeit durch wissenschaftliche Studien belegt ist. Gleichzeitig wurde aber versäumt, eine unabhängige, öffentlich finanzierte Prüfstelle einzurichten, um Innovatoren zu ermöglichen, die Wirksamkeit ihrer Methoden neutral und unvoreingenommen untersuchen zu lassen.

Stattdessen wurde diese Aufgabe den entsprechenden Fakultäten der Universitäten übertragen. Diese untersuchen jedoch vor allem solche Verfahren, die mit ihren eigenen Denkweisen und Forschungsstrategien vereinbar sind. Modellvorstellungen, die diesen Rahmen sprengen, haben im wissenschaftlichen Diskurs keine Chance – unabhängig von der Leistungsfähigkeit der daraus abgeleiteten Methoden. Der Zugang zu den personellen und materiellen Ressourcen, die für Grundlagenforschung und aussagekräftige Studien unabdingbar sind, bleibt außeruniversitären Forschern in der Regel verwehrt.

Dies ist in gewisser Weise paradox, da viele der heute anerkannten Verfahren aus der therapeutischen Praxis heraus und nicht an akademischen Lehrstühlen entwickelt wurden. Innovative Praktiker ohne engagierte Verbündete unter akademischen Forschern haben jedoch kaum Möglichkeiten, ihre Neuentwicklungen auf den Prüfstand zu stellen. Es ist daher leicht, ihnen entgegenzuhalten, dass die Wirksamkeit ihrer Verfahren wissenschaftlich nicht belegt sei. „Nicht wissenschaftlich anerkannt“ bedeutet aber in der Regel nur, dass ein Verfahren noch nie wissenschaftlich untersucht wurde – und keineswegs, dass es nicht wirksam ist.